Ferienwohnung Breitenbergblick

58 qm Ferienwohnung im 2. Stock

Ferienwohnung Panoramablick - Wohnbereich
Wohnbereich

Fühlen Sie sich wohl wie zu Hause in unserer Breitenbergblick-Wohnung.

Wohnung mit 2 Schlafzimmern.

Ein Schlafzimmer mit Doppelbett, ein Schlafzimmer mit getrennten Betten, Wohnbereich mit Kochnische, Essplatz

Wohnung Panoramablick für 2 bis 4 Personen liegt im 2. Stock mit Südbalkon. Gardarobe im Hausgang. Die Wohnung ist mit hellen Möbeln (Esche) eingerichtet massiv. Schlafzimmer mit Doppelbett, Kinderzimmer mit 2 getrennten Betten. Wohnbereich mit Essecke, Couch und Couchtisch, Sidebord und Flachbildschirm (Kabel). Kochnische mit 2 Plattenherd, Kühlschrank , Mikrowelle, Induktionplatte, FilterKaffeemaschine, Eierkocher und Geschirr. Schlafzimmer der Eltern und Wohnbereich Balkon 4 Liegesessel mit Tisch Du/WC incl. Bettwäsche, Handtücher zum wechseln.

 

Ausstattung:

  • 2 Plattenherd
  • Mikrowelle
  • Induktionsplatte
  • Toaster
  • Kaffee-Filter-Maschine
  • Geschirr
  • Handtücher
  • die Betten sind bezogen
  • auf Anfrage WLAN

Buchungsbedingungen:

 

Verpflegung:
 In diesem Zimmerpreis ist keine Mahlzeit inbegriffen.

Vorauszahlung:
 Eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Buchungssumme ist spätestens 15 Tage vor der Anreise fällig.

Stornierung:
 Stornierungen und Änderungen bis zu 30 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei. Spätere Stornierungen werden mit 80% des Preises der gesamten Buchung berechnet. Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

Wichtige Information zur Anreise:

Die Anreise und Beherbergung ist nur für Geimpfte und Genesene möglich ("2G"):

Ausgenommen von 2G sind Personen, die mit einem Attest nachweisen können, dass eine Impfung nicht möglich ist.

Kinder bis zwölf Jahre sind ebenfalls von der 2G-Regelung ausgenommen.

Schüler zwischen 12 und 18 Jahren ohne Impf- oder Genesenennachweis sind ausgenommen, sofern sie im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßigen Testungen unterliegen (Nachweis des Schulbesuches durch Schülerausweis, Busticket etc. erforderlich)

Zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte sind auch für Personen ohne Impf- und Genesenennachweis mit aktuellen PCR-Tests möglich. Testnachweise müssen bei der Ankunft und dann jeweils alle weiteren 72 Stunden vorgelegt werden.